Rahmenbedingungen


Verschwiegenheit
Als Klinische- und Gesundheitspsychologin sowie Psychotherapeutin in Ausbildung unter Lehrsupervision unterliege ich einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 37 Psychologengesetz + § 15 Psychotherapiegesetz).

 

Erstgespräch (kostenpflichtig)

Das Erstgespräch beinhaltet ein gegenseitiges Kennenlernen, die Besprechung von Rahmenbedingungen, Zielen und eine ausführliche Aufklärung. In diesem Rahmen können sowohl Sie als auch ich mir einen ersten Eindruck davon machen, ob eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellbar ist. 


Terminvereinbarungen telefonisch oder per E-Mail (bitte Telefonnummer für Rückruf angeben).