Rahmenbedingungen


Verschwiegenheit
Als Klinische- und Gesundheitspsychologin sowie Integrative Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz + § 37 Psychologengesetz).


Was sind Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision? 

Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision dürfen eigenständig und unter regelmäßiger fachlicher Lehrsupervision psychotherapeutisch arbeiten. 
Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkassen ist aktuell bei mir noch nicht möglich! 


Erstgespräch (kostenpflichtig)

Das Erstgespräch beinhaltet ein gegenseitiges Kennenlernen, die Besprechung von Rahmenbedingungen, Zielen und eine ausführliche Aufklärung. In diesem Rahmen können sowohl Sie als auch ich mir einen ersten Eindruck davon machen, ob eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellbar ist. 


Terminvereinbarungen sind gerne telefonisch zu den Sprechzeiten oder per E-Mail möglich! 


Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung (seit 01.01.2024 )

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung leistet die ÖGK bei der Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung einen Kostenzuschuss.
 
 Voraussetzungen:

  • Die klinischen Psycholog:innen sind in die Liste der klinischen Psycholog:innen des Gesundheitsministeriums (BMASGK) eingetragen 
  • Es liegt eine psychische Befindungsstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist (die Diagnose nach ICD-10 stelle ich gemeinsam mit Ihnen fest)
  • Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens vor der zweiten klinisch- psychologischen Behandlung nachgewiesen werden, um den Kostenzuschuss zu erhalten (vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin bei Ihrem:r Arzt:Ärztin) 
  • Eine Bewilligung durch den medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist nach der 10. Behandlungseinheit einzuholen (den Antrag dafür fülle ich aus)

 

Auch Kinder und Jugendliche haben genauso wie alle anderen Versicherten ab sofort ein Recht auf die Kassenleistung "klinisch-psychologische Behandlung"

 

Kosten (für alle Angebote gleich)

1 Einheit (50 Minuten): € 105
1,5 Einheit (90 Minuten): € 189 

2 Einheiten (100 Minuten):  € 210

 

Für Psychotherapie und Tätigkeiten durch selbständige Gesundheitspsycholog:innen und/oder Klinische Psycholog:innen gilt eine unechte Umsatzsteuerbefreiung gem. § 6 Abs 1 Z 19 UStG - es ist also keine Mehrwertsteuer zu verrechnen bzw. zu bezahlen.

Kostenzuschüsse* (für eine klinisch-psychologische Behandlung)

Der Kostenzuschuss für eine klinisch-psychologische Behandlung ist von Ihrer Sozialversicherung abhängig und ist wie folgt bezuschusst (Stand Mai 2024; weitere Details siehe Informationen zum Kostenzuschuss von klinisch-psychologischer Behandlung (BÖP):


ÖGK

  • Einzelsitzung (30 Minuten): € 19,30
  • Einzelsitzung (60 Minuten): € 33,70
  • Familiensitzung (mind. 3 Personen, 75 Minuten):  € 42,70
  • Familiensitzung (mind. 3 Personen, 100 Minuten): € 60,10 


SVS

  • Einzelsitzung (25 Minuten): € 27,10
  • Einzelsitzung (50 Minuten): € 45,00 
  • Gruppensitzung (max. 10 Personen, 45 Minuten):  € 10,50 
  • Gruppensitzung (max. 10 Personen, 90 Minuten): € 15,01 


BAVAEB 

  • Einzelsitzung (25 Minuten): € 27,10
  • Einzelsitzung (50 Minuten): € 46,60 
  • Familiensitzung (mind. 3 Personen, 50 Minuten):  € 59,30 
  • Familiensitzung (mind. 3 Personen, 100 Minuten): € 83,40 


*Quelle "Kostenzuschüsse": Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP)