Kostenzuschuss 


Seit 1. Jänner 2024 übernimmt Ihre Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch‑psychologische Behandlungen. Diese Leistung steht allen Versicherten offen – Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.


  Voraussetzungen: 

  • Die klinischen Psycholog:innen sind in die Liste der klinischen Psycholog:innen des Gesundheitsministeriums eingetragen.
  • Es liegt eine psychische Befindungsstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist – die Diagnose nach ICD-10 wird gemeinsam erstellt. 
  • Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens vor der zweiten klinisch- psychologischen Behandlung nachgewiesen werden, um den Kostenzuschuss zu erhalten – vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin. 
  • Eine Bewilligung durch den medizinischen Dienst Ihrer Sozialversicherung ist vor der 11. Behandlungseinheit einzuholen – den Antrag dafür fülle ich gemeinsam mit Ihnen aus.


Kostenzuschüsse:*  

Der Kostenzuschuss für eine klinisch-psychologische Behandlung ist von Ihrer Sozialversicherung abhängig. Die Angaben zu Kostenzuschüssen sind ohne Gewähr und entsprechen dem aktuellen Informationsstand (Jänner 2025, BÖP)


ÖGK 

  • Einzelsitzung (30 Minuten): € 19,30
  • Einzelsitzung (60 Minuten): € 33,70
  • Familiensitzung (mind. 3 Personen, 75 Minuten):  € 42,70
  • Familiensitzung (mind. 3 Personen, 100 Minuten): € 60,10 


 SVS 

  • Einzelsitzung (ab 25 Minuten): € 29,18
  • Einzelsitzung (ab 50 Minuten): € 50,00 
  • Gruppensitzung (max. 10 Personen, 45 Minuten):  € 11,68
  • Gruppensitzung (max. 10 Personen, 90 Minuten): € 16,68


 BAVAEB 

  • Einzelsitzung (ab 25 Minuten): € 29,20
  • Einzelsitzung (ab 50 Minuten): € 50,20 
  • Einzelsitzung (ab 100 Minuten): € 100,10 
  • Gruppensitzung (mind. 3 Personen, ab 45 Minuten):  € 11,90 
  • Gruppensitzung (mind. 3 Personen, ab 90 Minuten): € 16,90


 *Quelle "Kostenzuschüsse": Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP)

Hinweis zu Kassenplätzen:

Ab Jänner 2026 gibt es in Österreich vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung – kostenfrei für Patient:innen aller Altersgruppen! Diese Kassenplätze werden zentral über die Plattform für psychische Gesundheit (psyhelp) vergeben.
Eine direkte Vergabe über meine Praxis ist nicht möglich! Sollten Sie einen vollfinanzierten Kassenplatz in Anspruch nehmen wollen, informieren Sie sich bitte direkt bei psyhelp.